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Änderungen zur Lernmittelfreiheit
Montag, den 08. März 2010 um 19:30 Uhr

Simmern. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis informiert: Änderungen zur Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2010/2011! Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist als Schulträger zum Schuljahresbeginn für die Antragsbearbeitung von folgenden Schulen zuständig: Allgemeinbildende Schulen: Herzog-Johann-Gymnasium Simmern, Kant-Gymnasium Boppard, Integrierte Gesamtschule und Realschule plus Emmelshausen und Kooperative Gesamtschule (Gymnasium und Kooperative Realschule plus) Kirchberg - Berufsbildende Schulen: BBS Simmern und BBS Boppard - Förderschulen: Hunsrückschule (Förderschule Lernen) Simmern, Helene-Pagés-Schule (Förderschule Lernen) Boppard und Theodor-Heuss-Schule (Förderschule motorische und ganzheitliche Entwicklung) Kastellaun.

Das Land Rheinland-Pfalz führt zum neuen Schuljahr 2010/2011 für die Klassenstufen 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen ein Ausleihsystem für Schulbücher ein. Verfahren der Schulbuchausleihe in den Klassen 5 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen: Unentgeltliche Ausleihe: Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, erhalten Schulbücher und notwendige ergänzende Druckschriften sowie Arbeitshefte auf Antrag unentgeltlich. Die Einkommensgrenzen wurden von der bisherigen Lernmittelfreiheit übernommen. Die Schulen haben den Schülerinnen und Schülern der künftigen Klassenstufen 5 bis 10 Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr ausgehändigt.

Die Kreisverwaltung erinnert hiermit an den Abgabetermin 15.03.2010.
Der Antrag kann über das Schulsekretariat oder unmittelbar bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Entgeltliche Ausleihe: Eltern, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen bekommen. Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt ist freiwillig und jeweils für ein Schuljahr. Sie ist nur möglich, wenn alle vorgesehenen Lernmittel in einem Paket ausgeliehen werden. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Die Gebühr beträgt pro Schuljahr für einjährig ausgeliehene Lernmittel ein Drittel, für zwei- oder dreijährig verwendete Lernmittel ein Sechstel des Ladenpreises.

Wer Lernmittel ausleihen möchte, kann sich in der Zeit vom 29.04. bis 16.05.2010 über ein Internetportal anmelden und eine Einzugsermächtigung für die Leihgebühr erteilen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 28.04.2010 von der Schule eine weitere Information zur Ausleihe gegen Entgelt. Die darin genannte Kennung wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt. Eltern, die keinen Internetzugang haben, setzen sich bitte zu gegebener Zeit mit der Kreisverwaltung in Verbindung.

Verfahren für die übrigen Schulen und Klassenstufen: Für Schülerinnen und Schüler folgender Schulen oder Schulformen können wie bisher Lernmittelgutscheine beantragt werden: - Grundschulen - Oberstufenklassen der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen - Berufsfachschulen I und II - Wirtschaftsgymnasien. Die Anträge wurden bereits an die Schülerinnen und Schüler verteilt und müssen bis zum 01.05.2010 über das Schulsekretariat bei dem zuständigen Schulträger eingereicht werden. Bei Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr bleibt es ebenfalls bei dem bisherigen Verfahren.

Informationen zur Lernmittelfreiheit gibt es unter: www.LMF-online.rlp.de Auskünfte im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren erteilen: Lydia Metzner, Tel.: 06761/82-255, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Andrea Menk, Tel.: 06761/82-254, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Thomas Schaaf, Tel.: 06761/82-253, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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